
Stadt Graz behindert leistbares Wohnen
VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Steiermark fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren.








