RETTET DEN WOHNBAU

Projektentwickler warnen vor gravierendem Einbruch im Wohnbau

Der Wohnbau kommt demnächst zum Stillstand

Wurden 2020 noch fast 45.000 Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser erteilt, so ist diese Zahl lt. Statistik Austria im abgelaufenen Jahr 2022 bereits auf knapp 30.000 Einheiten gesunken. Für 2023 sind es auf Basis der bisher vorliegenden Zahlen nur mehr rund 23.000 Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser. Im Vergleich zu 2022 ist das ein deutlicher Rückgang um 20%. Für 2024 sind laut dem WKO-Neubaubericht 4. Quartal 2023 derzeit noch knapp 42.500 Wohneinheiten in der Pipeline, für 2025 erst 33.800. Die Statistik Austria geht jedoch von einer weiteren Bevölkerungszunahme aus.

Projektentwickler warnen vor Investitionsstau

Eine aktuelle Umfrage der VÖPE unter ihren 50 Mitgliedern kommt zu einem dramatischen Ergebnis: dreiviertel der Befragten bezeichnen die Marktentwicklung für 2023-2025 bezogen auf die Umsetzung von Projekten und das Investitionsvolumen als negativ.

Arbeitslosenzahlen als Indiz: Die Wohnbaukrise hat schon begonnen.

Auch in den Arbeitslosenzahlen lässt sich bereits ein negativer Trend ablesen. Nach dem Bau-Boomjahr 2022 steigen die Arbeitslosenzahlen seit Jahresbeginn im Vergleich zu den Vergleichsmonaten des Vorjahres an, und zwar in der Baubranche immer deutlich höher als die durchschnittliche Arbeitslosigkeit. Zuletzt (August 2023) gab es 16.331 am Bau, das sind 1.100 mehr als noch im August 2022.

UPDATE: Das Arbeitslosenplus im September ist laut AMS mit 5,9% der bisher höchste Anstieg heuer – ganz besonders betroffen sind die Jobs am Bau: plus 8,6 Prozent! – https://orf.at/stories/3333218/

VÖPE Forderungen für den Wohnbau

Unnötig strenge Vergabekriterien für Immobilienkredite entschärfen

Für berechenbare Fixzinskredite alle Vorgaben abschaffen
Wegfall der 40% Regel für Einkommensbestandteile über €3.000.- netto

Steuerrecht modernisieren

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen bei Investitionen (z.B. Absetzung für Abnutzung – AfA nach deutschem Vorbild degressiv gestalten)
Die steuerlichen Liebhabereifristen für Investitionen in Immobilien um jeweils 10 Jahre verlängern (wegen der stark gestiegenen Investitionskosten können die geforderten Prognoserechnungen derzeit nicht mehr positiv abgeschlossen werden)
Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumschaffung als Sonderausgaben
Umsatzsteuer auf Wohnbauleistungen auf 10% reduzieren

Anreize für klimagerechtes Bauen und zur Förderung der Energiewende

Einrichtung von “Fast Lanes“ in Genehmigungsprozessen für klimagerechtes Bauen und deutliche Reduktion von Bürokratie in allen Bauordnungen
Attraktivierung von Klimamaßnahmen bei Neubau und Sanierung sowie entsprechende Verankerung in Gesetzen und Fördermodellen

Entlastung durch Reduktion der Kaufnebenkosten

Abschaffung der Grunderwerbssteuer für die selbstbewohnte Immobilie!
Umstellung der Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% des Kaufpreises auf einen dem Aufwand der Behörde entsprechenden Pauschalbetrag: Eintragung des Wohnungseigentumsrechts darf nicht mehr kosten als ein Reisepass!

Reduktion der Mietnebenkosten

Deckelung der dramatisch angestiegenen öffentlichen Gebühren (Müllabfuhr, Kanal, Wasser etc.).
Reduktion der Energiekosten bei öffentlichen Versorgern

Neue Fördermodelle

Programm „Jung kauft alt“ nach deutschem Vorbild: Spezialförderung bei Ankauf und Sanierung für sanierungsbedürftiges Wohnungseigentum als zusätzliche Unterstützung junger Menschen bei der Schaffung von Eigentum bei gleichzeitiger Beschleunigung der Energiewende.
Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung im Finanzausgleich, um Plan- und Kalkulierbarkeit im Wohnbau sicher zu stellen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Stärkung von Subjektförderung in der Wohnbauförderung z.B. durch Aufstockung und Zielgruppenverbreiterung von Eigenmittelersatzdarlehen oder Garantien durch den Bund (auch um die Eigenmittelkriterien der KIM-VO zu erfüllen). Eine WBF-Darlehenshöhe zumindest von 100.000 Euro pro Antragssteller sollte erreicht werden.