Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht die Flächenwidmungsverfahren der Stadt Wien. Die enge Zusammenarbeit mit Projektwerbern im Rahmen dieses hoheitlichen Aktes würde einer unabhängigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung zuwiderlaufen.
Nun kann die Arbeit des Rechnungshofes gar nicht genug geschätzt werden, was die Beförderung von Effizienz, Effektivität und Transparenz in Verwaltungsverfahren betrifft. Aber hier irren die obersten Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Republik. Bis auf eine Ausnahme wurden bei allen überprüften Verfahren die Grundlagen für die Festsetzung beziehungsweise Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern oder Projektentwicklern erarbeitet. Konkrete Bauprojekte lagen dabei jeweils schon zugrunde. Im Gegensatz zum Rechnungshof halten wir Lebensraumentwickler das sogar für besonders wünschenswert und absolut vereinbar mit dem rechtlichen Rahmen. Die Wiener Bauordnung kennt “wichtige Rücksichten”. Diese dürfen nicht etwa mit “öffentlichem Interesse” verwechselt werden, wie es in vielen anderen Gesetzen als Maßstab zurAnwendung kommt. Bei der Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und der Bebauungspläne geht es um den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Interessen, sowohl im Plangebiet, als auch aus gesamtstädtischer Sicht. Auch wirtschaftliche Interessen der Grundeigentümer und Bauwerber müssen dabei berücksichtigt werden.
Und hierfür ist eine enge Kooperation zwischen Verordnungsgeber, Grundeigentümern und Bauwerbern sowie anderen Stakeholdern und der Bevölkerung unabdingbar. Niemand hat Interesse daran, dass Entscheidungen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in einem Elfenbeinturm getroffen werden, nur weil sie hoheitlicher Natur sind.
Der Artikel ist im Dezember 2023 im Immobilien Magazin erschienen. Zum Artikel.