VÖPE-Stellungnahme zur UVP-Novelle: ein Schritt nach vorne, aber Nachbesserungen nötig

Die österreichischen Lebensraumentwickler bekennen sich zu hohen Umweltstandards und zur Beteiligung der Interessensgruppen. Die VÖPE beschäftigt sich daher seit geraumer Zeit mit Umweltverträglichkeitsprüfungen für Städtebauvorhaben und ist dazu mit zahlreichen Praktikern, Experten und Stakeholdern im Austausch.

VÖPE-Stellungnahme zur UVP-Novelle: ein Schritt nach vorne, aber Nachbesserungen nötig

Endlich ist eine Novelle des UVP-Gesetzes in der Pipeline. Und es gibt, nicht zuletzt aufgrund des Engagements der VÖPE, eine maßgebliche Reform bei Städtebau-UVPs. Durch niedrigere Schwellenwerte werden demnach künftig zwar mehr Entwicklungen geprüft werden, durch den Einsatz der „Einzelfallprüfung“ werden diese allerdings vereinfacht und es wird Rechtssicherheit in einem frühen Stadium der Entwicklung geschaffen. Als Kriterien werden künftig ausschließlich Flächeninanspruchnahme und Bruttogeschoßfläche festgelegt – schwammige Kriterien wie Multifunktionalität und „Magnetwirkung“, die in der Vergangenheit zu unbefriedigenden Ergebnissen führten, entfallen erfreulicher Weise.

Künftig werden nur mehr Städtebauvorhaben, die mit einer „Neuerschließung“ einhergehen, UVP-pflichtig sein. Leider ist die „Neuerschließung“ im Gesetz nicht ausreichend definiert. Unserem Verständnis nach ist damit eine Entwicklung „auf der grünen Wiese“ gemeint, also auf einem bisher nicht versiegelten und nicht mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet. Entwicklungen, die auf zumindest teilweise versiegeltem und mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet geplant sind, beispielweise auf Konversionsflächen, sollten im Sinne eines Anreizes zur Eindämmung des Flächenneuverbrauchs und des Bodenschutzes explizit von einer UVP-Pflicht ausgenommen sein.

Ebenso sollten Projekte der Innenverdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes ausgenommen werden, da die Alternative in der Regel eine unkontrollierten Außenentwicklung ist. Solche Alternativen müssen bereits im Vorfeld – in der Regel von Gebietskörperschaften – definiert und geprüft werden, meist in Form einer strategischen Umweltprüfung, auf die die UVP aufbauen muss. Auch hierauf muss im Gesetz Bezug genommen werden.

Außerdem sollten bundeseinheitliche methodische Grundlagen vom BMK bereitgestellt werden – in Form eines regelmäßig aktualisierten Leitfadens. All diese Punkte werden wir beim Ministerium weiterhin mit Nachdruck vertreten.

Weiterlesen:

Stellungnahme der VÖPE zum Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

ORF: Ruf nach Reform bei Städtebauvorhaben

Kurier vom 16.02.2022: UVP-Großprojekte sollen durch kürzere Einspruchsfristen beschleunigt werden

VÖPE in Immobilien Magazin am Di, 07.12.2021 zum Thema: UVP Novelle: bitte nicht den Städtebau vergessen!

Tiroler Zeitung: 20.02.2022: Alles besser und schneller bei den UVP-Verfahren? | Tiroler Tageszeitung Online – Nachrichten von jetzt! (tt.com)

Österreichische Bauzeitung 04.03.2022: 20220307082154_4230_4835690id781295.pdf (clip.at)

Börse Express, 16.09.2022: VÖPE-Stellungnahme zur UVP-Novelle

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