UVP-Novelle: bitte nicht den Städtebau vergessen!
Seit Jahren bestehen für Lebensraumentwickler große Unsicherheiten über die Interpretation und Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Städtebauprojekten. Nunmehr sind dem Vernehmen nach, gleich mehrere Novellen des UVP-Gesetzes in der Pipeline. Außer bei einzelnen medialen Aufregern wie dem Projekt Intercontinental/Heumarkt wird der Tatbestand “Städtebau” in diesem Kontext leider viel zu wenig thematisiert.
Dabei weist die Städtebau-UVP einen grundlegenden Strickfehler auf. Man kann ein Stadtentwicklungsprojekt nicht nach denselben Methoden prüfen wie ein Kraftwerk oder einen Schweinemastbetrieb. Gemischte Städtebauvorhaben werden über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdergruppen entwickelt. Dies führt über den Planungsprozess zu einer oftmaligen Anpassung des Projektes, indem zum Beispiel der Wohnraumanteil höher ausfällt als ursprünglich geplant. Fragmentierte behördliche Zuständigkeiten und begrenzte personelle Ressourcen führen darüber hinaus zu langen Verfahrensdauern, wobei hiervon natürlich alle Arten von Projektwerbern betroffen sind.
Selbstverständlich bekennen wir uns grundsätzlich zur umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung, aber wie so oft in unserem Austausch mit Politik und Verwaltung geht es uns vor allem um bessere Planbarkeit und höhere Kalkulationssicherheit. Und natürlich um klare und straffe Verfahren.
Wir Lebensraumentwickler entwickeln derzeit gemeinsam mit Juristen und Planungsexperten ein Modell, wie man Umweltprüfungen bestmöglich mit den raumordnerischen Prozessen und Verfahren koppeln und vernetzen kann. Da hier gleich alle drei föderalen Ebenen unserer Republik betroffen sind, ist das alles andere als trivial und erfordert einiges an Kreativität. Die Ergebnisse wollen wir noch heuer im Ministerium vorstellen und in die neu gebildete UVP-Arbeitsgruppe einspielen.
DI Sebastian Beiglböck,
Geschäftsführer der VÖPE