Der Bedarf an leistbarem Wohnraum in Österreich bleibt hoch.
Gleichzeitig verzögern langwierige Genehmigungs-, Widmungs- und Bewilligungsverfahren die rasche Umsetzung dringend benötigter Wohnbauprojekte – sowohl im freifinanzierten als auch im gemeinnützigen Wohnbau. Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) und der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband (GBV) treten daher gemeinsam für konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren ein. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz im Presseclub Concordia präsentierten die beiden Verbände budgetneutrale und rasch umsetzbare Vorschläge, um die Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum zu beschleunigen.
Budgetneutrale Lösungsvorschläge für weniger Bürokratie und mehr Effizienz:
1. Brandschutzprüfung durch unabhängige Sachverständige könnte Verfahren deutlich verkürzen.
Ein zentraler Vorschlag des GBV zur Verfahrensbeschleunigung betrifft die Vorprüfung von Bauprojekten durch befugte Brandschutz-Sachverständige. Künftig könnten qualifizierte Ziviltechniker bereits vor der Einreichung bestätigen, dass ein Projekt sämtliche geltenden Brandschutzbestimmungen erfüllt. Der GBV erwartet dadurch eine Verfahrensverkürzung von sechs bis neun Monaten. „Das ist eine langjährige Forderung des gemeinnützigen Wohnbaus, die ohne Reduktion der Sicherheitsnormen eine Beschleunigung nach sich ziehen würde. Neu wäre dabei nur, dass die Verantwortung für die Erstprüfung beim Projektwerber liegen und dadurch wertvolle Zeit gewonnen wird“, erklärt Gehbauer.
2. Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung
Als konkreten Reformansatz schlägt die VÖPE die Einführung einer Genehmigungsfiktion für bestimmte Bauvorhaben vor. Wird innerhalb gesetzlich definierter Fristen keine Entscheidung getroffen, soll die Bewilligung automatisch als erteilt gelten. „Wer Wohnraum schafft und alle Voraussetzungen erfüllt, muss sich darauf verlassen können, dass Verfahren innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden“, so Köttl. Eine solche Regelung könnte insbesondere für Projekte mit besonderer wohnungs- oder klimapolitischer Bedeutung Anwendung finden. Diese Idee geht im Grunde auf die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes zurück: Dieser hob in bereits mehreren Fällen beispielsweise in der Stadt Graz die dort bestehenden Bebauungsplan-Verpflichtungen ersatzlos auf, weil die Stadt Graz zuvor gesetzliche Fristen nicht eingehalten hatte.
3. Vermeidung unverhältnismäßiger Verzögerungen bei Wohnbauprojekten
Ein weiterer Reformvorschlag betrifft nicht nachbarschaftsrechtlich motivierte Einsprüche, die vielfach zu erheblichen Verzögerungen führen. „Selbstverständlich müssen rechtsstaatliche Beteiligungsrechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass Projekte durch Einsprüche jahrelang blockiert werden“, so Gehbauer. Diskutiert werden sollte daher unter anderem die Verpflichtung zum Nachweis eines berechtigten Interesses oder Kostenfolgen bei Einwendungen, weil sonst einzelne Personen die Errichtung von leistbarem Wohnraum für Menschen mit dringendem Wohnbedürfnis blockieren.
Gehbauer weiter: „Zusätzlich brauchen wir mehr aktiviertes Bauland. Deswegen schlagen wir vor, mehr Flächen für den geförderten Wohnbau zu widmen, um Maßnahmen gegen eine drohende Wohnungsknappheit entwickeln zu können.“
4. Digitalisierung und „gläserner Akt“
Ein gemeinsamer Schwerpunkt beider Verbände ist die Digitalisierung von Bau- und Genehmigungsverfahren. Ein digitaler „gläserner Akt“ soll für mehr Transparenz sorgen, Bearbeitungsstände nachvollziehbar machen und Verwaltungsressourcen effizienter einsetzen. „Innerhalb der Behörde kann bereits jetzt jede Person jederzeit sehen, wo sich ein Akt gerade befindet. Wir wollen nur, dass diese bereits bestehende Möglichkeit zu einem Recht für die Projekt-Einreichenden wird. Das schafft mehr Effizienz, und zwar gänzlich ohne zusätzliche Belastung für die öffentlichen Budgets“, so Köttl.
Die Pressekonferenz zum Nachsehen (wetransfer)
Präsentation VÖPE-Pressekonferenz am 3. März (.pdf)


