Seit nunmehr 2 Jahren setzt sich die VÖPE für Verbesserungen für Entwickler in der groß angekündigten Wiener Bauordnungsnovelle ein. VÖPE-Ideenpapiere, viele Diskussionen auch im Zuge der großen Bauordnungsenquete 2022 und eine fundierte Stellungahme zum ersten Gesetzesentwurf unter tatkräftiger Mithilfe unserer VÖPE-Mitglieder tragen Früchte, die sich in der Regierungsvorlage mit Stand 09.10.2023 (https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2023003-09102023.pdf) widerspiegeln.
Einige Highlights:
- § 69 als „Klimaparagraph“: in Zukunft sind Maßnahmen, die in dauerhafter Weise dem Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung dienen, Tatbestände für Ausnahmen vom Bebauungsplan.
- Entfall der baurechtlichen Bewilligungspflicht für einige Zukunftsmaßnahmen wie PV-Anlagen oder Ladepunkte.
- Zonenregelung bei der Stellplatzverpflichtung nach internationalem Vorbild: künftig wird die Stellplatzverpflichtung bei guter Erschließung mit dem öffentlichen Verkehr reduziert, was die Baukosten senkt.
- Entfall des geplanten neuen § 85, in dem der Stadtbildschutz so neu geregelt werden sollte, dass der Magistrat den vom Gemeinderat verordneten Bebauungsplan overrulen hätte können.
- Überschreitung der bestehenden Gebäudehöhe zur Begrünung von Dächern ist künftig um sinnvolle 30 möglich (im Erstentwurf waren noch 15 cm vorgesehen).
- Möglichkeit der Ausnahme vom neuen unterirdischen Versiegelungsverbot im Bebauungsplan (ursprünglich nicht vorgesehen).
- Entfall der weiter verschärften Regeln zur Ausnutzbarkeit von Bauplätzen in der Bauklasse I in der geschlossenen und gekuppelten Bauweise (im Erstentwurf noch vorgesehen).
- Erstreckung der Frist für den Einbau einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Nichtwohngebäude bis 2030 (im Erstentwurf war noch 2025 vorgesehen) an.