VÖPE wirkt: Liebhabereiverordnung novelliert

Mit der Verlängerung der Liebhabereifristen wurde eine weitere Forderung der VÖPE umgesetzt.

Mit der Forderung nach Streckung der Liebhabereifristen auf Grund der stark gestiegenen Bau- und Grundkosten waren Geschäftsführer Sebastian Beiglböck und Advisory-Board-Mitglied Michael Baert gemeinsam mit VÖPE-Expert:innen zum ersten Mal im Juni 2023 im Finanzministerium vorstellig. Nun war es im Zuge des Baukonjunkturpakets der Regierung endlich so weit: am Osterwochenende wurde die Novelle kundgemacht. Für private Inevstor:innen in Mietwohnungsraum eine deutliche Erleichterung.

Die Eckpunkte:

  • Verlängerung der Liebhabereifristen – um jeweils fünf Jahre verlängert
  • Rückwirkend gültig am 1. Jänner 2024.

Link zur Novelle

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