Im Auftrag der VÖPE hat die TU Graz zum Entwurf der 8 Änderung des STEK Graz 4.08 eine Stellungahme erarbeitet. Diese wird als offizielle Einwendung durch die VÖPE Steiermark bei der Stadtplanung und der Bürgermeisterin eingebracht, sowie allen Parteien im Gemeinderat zur Verfügung gestellt.
Im Wesentlichen werden von uns folgende Neuerungen in der Verordnung kritisiert:
- Die Definition von künftig eingeschränkten “Terrassenhäusern” (§ 8 Abs 5) ist unzureichend und produziert Rechtsunsicherheit;
- Die Neuregelungen zum Schutz des Baumbestands (§ 26 Abs 1a) sind teils redundant und schränken Gestaltungsfreiheit und die Schaffung von Wohnraumflächen ein;
- Mehrere neue Bestimmungen zu möglichen Rückwidmungen bzw. Bebauungsbeschränkungen (§ 26 Abs 7a) stehen im Widerspruch zur Schaffung von leistbarem Wohnraum und Bodenschutz;
- Der neue “Hellbezugswert” für Fassaden (§26 Abs. 7c) schränkt die Gestaltungsfreiheit ein und erhöht die Rechtsunsicherheit;
- Die neuen Regeln für Gründächer (§ 26 Abs 24) weichen von der ÖNORM ab und stehen dem Wunsch nach leistbarem Wohnraum entgegen.