Die steiermärkischen Bauträger stehen seit den Unklarheiten um die Bebauungsdichteverordnung 1993 vor riesigen Herausforderungen. Bauträger sind mit Nachberechnungen und Nachbesserungen von teilweise weit fortgeschrittenen Projekten konfrontiert, die im Vertrauen auf die jahrelange Verwaltungspraxis entwickelt wurden.
Zum Begutachtungsentwurf vom 13.01.2023 zur Änderung der Bebauungsdichteverordnung 1993 haben wir daher folgende Stellungnahme abgeben.
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Immobilienmagazin 02.03.2023: NEUE BEBAUUNGSDICHTEVERORDNUNG STEIERMARK: UNGENÜGEND