Neue Beitragsordnung 2025

BITTE UM SELBST-EINSTUFUNG!

Sehr geehrtes VÖPE-Mitglied,

ab 1. Jänner 2025 gilt die neue Beitragsordnung, die in der VÖPE-Mitgliederversammlung 2024 einstimmig beschlossen wurde. (Download nachstehend)

Zur richtigen Einstufung Ihres Unternehmens bitten wir Sie, uns Ihre drei benötigten Kennzahlen (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl Arbeitnehmer:innen) mittels nachfolgenden Formulars mitzuteilen.

Antwortfrist: Montag, 13. Jänner 2025 – verlängert bis Mittwoch, 22. Jänner 2025

Bitte beachten Sie: Je nach tatsächlichem Ergebnis Ihrer später veröffentlichten Bilanz kann sich eine nachträgliche Korrekturabrechnung ergeben.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihr VÖPE-TeamMIttw

Die Einstufung wird anhand des letzten Bilanzauszugs im Firmenbuch vorgenommen. Die angegebene Beitragssumme der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein Nettobetrag. Derzeit sind auf Präsidiumsbeschluss 20% des Mitgliedsbeitrages als Dienstleistungen an unsere Mitglieder zweckgewidmet und somit umsatzsteuerpflichtig.