Derzeitige Konjunkturlage am Bau- und Immobilienmarkt und Liebhabereibestimmungen

Bei all den „Hiobsbotschaften“ rund um die Konjunkturlage und diverser anderer Themen, die unsere Branche massiv beschäftigen und belasten gibt es auch Positives: Die Liebhabereibestimmungen sollen zeitnahe an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Das Immobilien- und Bauwesen in Österreich befindet sich nun definitiv in einer Konjunktursenke. Die Baubewilligungen für das zweite Quartal 2023 liegen 25% unter dem Vorjahr und sogar 57% unter dem Vergleichsquartal 2021.

Angesichts der gefährlichen Mischung aus hohen Baukosten, herausforderndem Zinsumfeld, deutlich verschärften Regeln für Immobilienkrediten, weiterhin sehr hohen Grundstückspreisen und immer anspruchsvolleren Regularien und Normen einerseits und gedeckelten Mieterträgen andererseits stehen wir als Interessenvertreter vor großen Herausforderungen, welche die Realisierung neuer Projekte und den Erhalt von Arbeitsplätzen massiv erschweren. Österreich braucht jetzt ein Gegensteuern durch neue Impulse, um den Abwärtstrend zu stoppen.

Wir haben eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um die Konjunktur zu beleben,

Einer davon ist die Änderung der Liebhabereibestimmungen. Die genannten Rahmenbedingungen erhöhen nämlich derzeit deutlich das Risiko der Liebhaberei bei Immobilieninvestments. Es besteht die große Gefahr, dass angesichts unsicherer Prognoserechnungen viele Investments gar nicht getätigt werden. Eine der einfachsten und wirksamsten Konjunkturmaßnahmen wäre die Anpassung der Liebhabereinbestimmungen für Investor:innen in Wohnimmobilien. Die bestehenden Zeiträume wurden von der Judikatur und dem BMF u.a. anhand der üblichen Laufzeiten von Immobilienfinanzierungen festgelegt. Diese Laufzeiten von zumeist 20/23 Jahren haben sich bereits wesentlich verlängert. Mittlerweile wird aufgrund der gestiegenen Preise und Kosten von einer Finanzierungsdauer von 35 Jahren ausgegangen. Dazu sollte analog die Liebhabereifrist auf 35 Jahre angepasst werden.

Bereits im Mai haben wir den Finanzminister  gemeinsam mit Industriellenvereinigung, Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen und der Gewerkschaft Bau-Holz auf diese einfach umzusetzende Maßnahme aufmerksam gemacht (Schreiben). Bei einem darauffolgendem Termin mit mehreren Praktikern (VÖPE-Mitgliedern) wurde uns von führenden Vertretern des BMF großes Verständnis entgegengebracht.

Erfreulicherweise vernehmen wir aus dem Finanzministerium sehr positive Botschaften, dass die Bestimmungen zeitnahe an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Bereits in der Präsentation des Budgetentwurfes des Bundes wurde diese Maßnahmen genannt. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um die Konjunktur im Bau- und Immobiliensektor gerade jetzt anzukurbeln. Wir bleiben dran!

Wollen Sie, dass auch in Zukunft ausreichend Wohnungen entstehen? Hier geht es zu unseren Forderungen an die Politik.

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