
Das Finanzmarktstabilitätsgremium will leider nicht weit von den verschärften Vergaberegeln für Immobilienkredite abrücken, empfiehlt der Finanzmarktaufsicht aber, die derzeitige Verordnung per 1. April anzupassen. Dabei geht es um zwei Lockerungen bzw. Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften.
Es braucht unbedingt echte Lockerungen
Nicht nur, dass nun der Traum tausender Jungfamilien platzt. Die sinkende Neukreditvergabe, deutliche Auftragsrückgänge im Wohnungsneubau und damit Auswirkungen auf die Zahl der Immobilienverkäufe haben auch Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Hat man das mitbedacht? Wohl kaum…
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, warnt davor, dass die Finanzierungsbremse einen massiven Baustopp von Eigenheimen verursacht und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf sagt, dass die gefassten Anpassungen nicht einmal ein ernstzunehmender erster Schritt sein können.
Dem schließen wir uns als Projektentwickler nur an!
Aufbau von Wohneigentum muss für Jugend realistisch bleiben
Es kann jedenfalls nicht das Ziel sein, jungen Menschen in Österreich durch überbordende Regeln den Zugang zum Aufbau von Wohneigentum zu verwehren. Jungfamilien müssen wieder die Möglichkeit bekommen, ihr Eigenheim finanzieren zu können. Denn im Gegensatz zum Kauf eines Konsumgutes dient der Kauf einer Immobilie ja dem Aufbau von Vermögen. Eine Immobilie hat auch nach 35, ja sogar noch nach 70 Jahren einen namhaften Wert als Sicherheit für einen Kredit.
Es braucht realitätsnahe Rahmenbedingungen, damit sich möglichst viele junge Menschen den Traum vom eigenen Dach über dem Kopf verwirklichen können, und nicht nur ein paar wenige, die besonders begütert sind.
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Gastkommentar von Peter Ulm in „Die Presse“, 09.11.2022: Kreditregeln, die allen missfallen