“Kleine” Wiener Bauordnungsnovelle: wo bleiben Klimaschutz und Leistbarkeit?

Die soeben in Vorbereitung befindliche "Kleine" Novelle der Wiener Bauordnung hat sich laut Presseaussendung vor allem zum Ziel gesetzt, gegen "übermassive" Neubauten in Siedlungen vorzugehen. Abgesehen davon, was man von diesem Wording halten soll, ist dieser Plan auch inhaltlich bedenklich.

Die soeben in Vorbereitung befindliche “Kleine” Novelle der Wiener Bauordnung hat sich laut Presseaussendung vor allem zum Ziel gesetzt, gegen “übermassive” Neubauten in Siedlungen vorzugehen. Abgesehen davon, was man von diesem Wording halten soll (die Lebensraumentwickler haben bereits dazu Stellung genommen), ist dieser Plan auch inhaltlich kritisch zu hinterfragen.

Die Wiener Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm bezüglich der Novellierung der Bauordnung die Themen „Leistbares Wohnen“ und „Klimaschutz“ auf ihre Fahnen geheftet. Die nun geplante Beschränkung der Bebaubarkeit innerhalb der Bauklasse I im Vergleich zum Status quo sind ein Schritt in die genau entgegengesetzte – aus unserer Sicht falsche – Richtung, da sinnvolle Verdichtung erschwert oder gar verunmöglicht wird.

Richtig für den Klimaschutz?

Locker bebaute Einfamilienhausgebiete im gut erschlossenen städtischen Raum entsprechen allein aus Klima- und Ressourcen-Schutzgründen nicht mehr den zeitgemäßen Vorstellungen des Stadtbildes. Darüber besteht in der fachlichen und auch der öffentlichen Debatte weitgehend Einigkeit. Und selbstverständlich muss mit einer Verlängerung hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel in Stadtrandgebiete (z.B. U1 Leopoldau oder U2 Aspern) auch eine zumindest sanfte Verdichtung einhergehen. Alles andere wäre eine Verschwendung von Steuergeld für den teuren Infrastrukturausbau.

Macht die Novelle Wohnen “leistbarer”?

Auch die “Leistbarkeit” von Wohnraum wird konterkariert. Durch eine pauschale geringere Bebaubarkeit in der Bauklasse I wird Wohnen tendenziell teurer. Wohnen in Grünlage wird für immer größere Teile der Bevölkerung so immer weniger leistbar. Der Wertverlust der betroffenen Grundstücke wird mit einem Trend zur Hortung von Grundstücken einhergehen, in der Erwartung auf eine sich künftig wieder ändernden Rechtslage. Das torpediert die Bemühungen, mittels Maßnahmen zur Bodenmobilisierung die Grundstückspreise zu dämpfen.

Wir haben daher in diesem Sinne eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zur Novelle eingebracht.

Download VÖPE-Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021)

Download Gesetzesentwurf

Sebastian Beiglböck

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